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Verbot der Vermietung von Bundeseigentum an Abtreibungsdienstleister.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Bundesbehörden zu verbieten, bundeseigene Gebäude, Grundstücke oder andere Immobilien an Organisationen zu vermieten, die Abtreibungsdienste anbieten. Dies bedeutet, dass solche Organisationen nicht auf Bundeseigentum tätig sein können, was die Verfügbarkeit ihrer Dienste an bestimmten Orten beeinträchtigen könnte.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden dürfen keine Immobilien an Organisationen vermieten, die Abtreibungsdienste anbieten.
Das Verbot gilt für alle Bundeseigentümer, einschließlich des Verteidigungsministeriums und der US-Post.
Die Definition einer Abtreibungsdienstleister-Organisation umfasst auch Muttergesellschaften und Tochtergesellschaften.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_8263
Sponsor: Rep. Boebert, Lauren [R-CO-3]
Startdatum: 2022-07-01