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Vorübergehende Aussetzung der Mindestausschüttungen aus Altersvorsorgeplänen 2022

Dieses Gesetz setzt vorübergehend die Pflicht zur Entnahme von Mindestausschüttungen aus bestimmten Altersvorsorgeplänen und -konten für das Jahr 2022 aus. Das bedeutet, dass Personen mit solchen Plänen in diesem Jahr kein Geld entnehmen müssen, was ihnen mehr Flexibilität bei der Verwaltung ihrer Altersvorsorge bietet.
Wichtige Punkte
Keine Pflichtentnahmen: Sie müssen im Jahr 2022 kein Geld aus Ihrem Altersvorsorgeplan entnehmen, wenn diese Änderung auf Sie zutrifft.
Mehr Kontrolle über Ersparnisse: Sie haben mehr Freiheit zu entscheiden, wann und wie viel Sie aus Ihren Altersvorsorgegeldern entnehmen.
Gilt auch für 2020: Das Gesetz bezieht sich auch auf die Aussetzung der Entnahmen von 2020, wodurch die Regeln vereinheitlicht werden.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_8331
Sponsor: Rep. Davidson, Warren [R-OH-8]
Startdatum: 2022-07-12