Verbot der Zucht und Ausstellung von Orcas, Belugas, Kleinen Schwertwalen und Grindwalen
Dieses Gesetz zielt darauf ab, das Wohlergehen bestimmter Walarten wie Orcas und Belugas zu verbessern, indem deren Zucht, Import, Export und Nutzung für öffentliche Ausstellungen verboten wird. Bürger könnten Änderungen im Angebot von Meeresparks und Aquarien bemerken, die diese Tiere nicht mehr zeigen dürfen, was die Verfügbarkeit bestimmter Touristenattraktionen beeinflussen könnte. Diese Änderungen spiegeln ein wachsendes öffentliches Bewusstsein für den ethischen Umgang mit Tieren wider.
Wichtige Punkte
Verbot des Exports, Imports und der Entnahme von Orcas, Belugas, Kleinen Schwertwalen und Grindwalen für öffentliche Ausstellungszwecke.
Verbot der Zucht und künstlichen Befruchtung dieser Walarten zum Zweck der Nutzung ihrer Nachkommen für öffentliche Ausstellungen.
Ausnahmen vom Exportverbot umfassen den Transport in Meeressäugetier-Schutzgebiete oder die Freilassung in die Wildnis, sofern dies im besten Interesse des einzelnen Tieres liegt.
Meeresschutzgebiete müssen Bedingungen bieten, die ihrer natürlichen Umgebung so nahe wie möglich kommen, das individuelle Wohlergehen priorisieren und dürfen nicht gewinnorientiert oder zur Zucht für öffentliche Ausstellungen genutzt werden.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_8514
Sponsor: Rep. Schiff, Adam B. [D-CA-28]
Startdatum: 2022-07-26