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Schutz von Militärboni: Keine Rückzahlung bei Entlassung wegen COVID-19-Impfverweigerung.

Dieses Gesetz soll Militärangehörige schützen, die unfreiwillig aus dem Dienst entlassen wurden, weil sie eine COVID-19-Impfung verweigerten. Gemäß diesem Gesetz müssen sie Boni, Leistungsprämien oder ähnliche Leistungen, die sie vor dem 24. August 2021 erhalten haben, nicht zurückzahlen. Dies bedeutet, dass diese Personen das erhaltene Geld behalten dürfen, was sich auf ihre persönlichen Finanzen nach der Entlassung auswirken kann.
Wichtige Punkte
Militärangehörige, die wegen Impfverweigerung entlassen wurden, müssen bestimmte Boni nicht zurückzahlen.
Die Regelung gilt für Leistungen, die vor dem 24. August 2021 ausgezahlt wurden.
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Status:
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Drucknummer: 117_HR_8553
Sponsor: Rep. Bice, Stephanie I. [R-OK-5]
Startdatum: 2022-07-28