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Änderungen bei Parkvorteilen: Baroption für Arbeitnehmer

Neue Regeln ändern die steuerliche Behandlung von Arbeitgeber-Parkvorteilen. Damit Parken als steuerfreier Vorteil gilt, müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Wahl bieten, stattdessen einen gleichwertigen Geldbetrag oder einen anderen steuerfreien Vorteil zu erhalten. Dies könnte die Gestaltung von Leistungspaketen durch Arbeitgeber beeinflussen und Arbeitnehmern mehr Flexibilität geben.
Wichtige Punkte
Arbeitgeber müssen eine Bar- oder alternative steuerfreie Leistung anbieten, damit Parken als steuerfreier Sachbezug gilt.
Diese Änderungen gelten für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2022 beginnen.
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Drucknummer: 117_HR_8555
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Startdatum: 2022-07-28