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Wählerlistenprüfung: Nur Lebende dürfen wählen

Dieses Gesetz verlangt von den Bundesstaaten, Wählerlisten regelmäßig mit Sterbedaten der Sozialversicherungsbehörde abzugleichen. Ziel ist es, verstorbene Personen aus den Wählerverzeichnissen zu entfernen. Staaten, die sich nicht daran halten, könnten Bundesmittel für Bildung und Verkehr verlieren.
Wichtige Punkte
Bundesstaaten müssen Wählerlisten mit Sterbedaten der Sozialversicherungsbehörde abgleichen.
Ziel ist die Entfernung verstorbener Personen aus den Wählerverzeichnissen zur Sicherstellung der Wahlintegrität.
Nicht konforme Staaten riskieren den Verlust von Bundesmitteln für Bildung und Verkehr.
Die Änderungen treten ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_860
Sponsor: Rep. Babin, Brian [R-TX-36]
Startdatum: 2021-02-05