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Gefängnisse dürfen Handysignale stören

Dieses neue Gesetz erlaubt Bundes- und Staatsgefängnissen, Geräte zur Störung von Handysignalen einzusetzen. Ziel ist es, die Kommunikation von Insassen mit illegalen Geräten zu verhindern. Bürger werden keine direkten Auswirkungen spüren, aber es könnte die öffentliche Sicherheit verbessern, indem es kriminelle Aktivitäten aus Gefängnissen eindämmt.
Wichtige Punkte
Justizvollzugsanstalten dürfen nun legal Handysignale in ihren Einrichtungen stören.
Die Störung soll die Nutzung illegaler Mobiltelefone durch Insassen verhindern.
Die Kosten für Störsysteme in staatlichen Gefängnissen tragen die jeweiligen Bundesstaaten.
Einrichtungen müssen sich vor der Implementierung mit lokalen Behörden beraten.
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Status:
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Drucknummer: 117_HR_8645
Sponsor: Rep. Kustoff, David [R-TN-8]
Startdatum: 2022-08-02