Schutz der Meinungsfreiheit: Bundesbediensteten ist Zensur untersagt
Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Meinungsfreiheit der Bürger zu schützen, indem es Bundesbediensteten untersagt, Zensur zu fördern oder zu befürworten. Das bedeutet, dass Beamte die Entfernung von Inhalten, das Hinzufügen von Warnhinweisen zu Äußerungen oder die Einschränkung des Zugangs zu Plattformen nicht beeinflussen dürfen, es sei denn, es handelt sich um kriminelle Aktivitäten. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Bürger ihre Ansichten frei äußern können, ohne Angst vor staatlicher Einmischung.
Wichtige Punkte
Bundesbedienstete dürfen ihre offizielle Autorität nicht nutzen, um private Unternehmen zur Zensur von Äußerungen zu bewegen.
Verbot der Zensur oder Entmutigung von Äußerungen von Personen, die Anträge bei der Behörde haben oder Gegenstand einer Untersuchung sind.
Zensur ist während des Dienstes, in Regierungsgebäuden, in Uniform oder mit Regierungsfahrzeugen verboten.
Höhere Beamte, einschließlich derer aus dem Präsidialamt, dürfen zu keiner Zeit zensieren, auch außerhalb der Arbeitszeiten nicht.
Das Gesetz verbietet keine Maßnahmen zum Schutz klassifizierter nationaler Sicherheitsinformationen.
Verstöße können zu Strafen führen, die für Bundesbedienstete gelten.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_8752
Sponsor: Rep. Comer, James [R-KY-1]
Startdatum: 2022-08-30