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Keine Bundesmittel für Abtreibungsreisen

Dieser Gesetzentwurf verbietet die Verwendung von Bundesmitteln für Reisekosten in einen anderen Bundesstaat oder ein anderes Land zum Zweck einer Abtreibung. Dies bedeutet, dass Personen, die eine solche Reise benötigen, keine finanzielle oder logistische Unterstützung aus Bundesmitteln erhalten, was den Zugang zu diesem Verfahren für einige Bürger beeinträchtigen könnte.
Wichtige Punkte
Verbietet die Verwendung von Bundesmitteln für finanzielle oder logistische Unterstützung bei Reisen in einen anderen Bundesstaat oder ein anderes Land zum Zweck einer Abtreibung.
Definiert Abtreibung als die absichtliche Tötung eines ungeborenen Kindes oder die Beendigung einer Schwangerschaft, mit Ausnahmen für Lebendgeburten, Eileiterschwangerschaften oder die Entfernung eines toten ungeborenen Kindes.
Das Gesetz ändert keine bestehenden Finanzierungsbeschränkungen für Abtreibungsreisen gemäß dem Hyde Amendment oder anderen Bundesgesetzen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_8776
Sponsor: Rep. Norman, Ralph [R-SC-5]
Startdatum: 2022-09-06