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Keine Selbstbeteiligung mehr für ambulante pädiatrische Leistungen

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Selbstbeteiligung für ambulante medizinische Leistungen für Kinder unter 18 Jahren abzuschaffen. Das bedeutet, dass Eltern keinen bestimmten Betrag aus eigener Tasche zahlen müssen, bevor ihre Versicherung die Kosten für Arztbesuche oder andere Leistungen für ihre Kinder übernimmt. Die Änderungen betreffen verschiedene Arten von Versicherungen, einschließlich privater Gruppenpläne, Einzelpläne, Medicaid, CHIP und das TRICARE-Programm.
Wichtige Punkte
Keine Selbstbeteiligung für Arztbesuche und andere medizinische Leistungen für Kinder unter 18 Jahren.
Gilt sowohl für persönliche Besuche als auch für Telemedizin.
Die Änderungen umfassen die meisten Versicherungspläne, sowohl private als auch staatliche.
Das Gesetz soll zwei Jahre nach seiner Verabschiedung in Kraft treten.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_8792
Sponsor: Rep. Schrier, Kim [D-WA-8]
Startdatum: 2022-09-09