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Schutz schmerzempfindlicher ungeborener Kinder vor Spätabtreibungen.

Dieser Gesetzentwurf verbietet Abtreibungen nach der 15. Schwangerschaftswoche, mit Ausnahmen bei Lebensgefahr der Mutter, Vergewaltigung oder Inzest. Ziel ist der Schutz ungeborener Kinder, die laut medizinischen Erkenntnissen Schmerz empfinden können. Das Gesetz legt neue Pflichten für Ärzte und medizinische Einrichtungen fest und sieht Strafen bei Nichteinhaltung vor.
Wichtige Punkte
Verbot von Abtreibungen nach der 15. Schwangerschaftswoche, mit spezifischen Ausnahmen.
Anwesenheitspflicht eines zweiten Arztes, der in Neugeborenenreanimation geschult ist, wenn das Kind außerhalb des Mutterleibs überleben könnte.
Verpflichtende medizinische Versorgung für Kinder, die nach einem Abtreibungsversuch lebend geboren werden.
Dokumentations- und Einverständniserklärungspflichten für Abtreibungen, die unter Ausnahmen durchgeführt werden.
Strafrechtliche und zivilrechtliche Sanktionen bei Verstößen, die es Frauen und Eltern ermöglichen, Schadensersatz zu fordern.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_8814
Sponsor: Rep. Smith, Christopher H. [R-NJ-4]
Startdatum: 2022-09-13