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Steuererleichterung für Justizvollzugsbeamte: Frühzeitige Abhebungen ohne Strafe.

Neue Regeln erweitern die Möglichkeit, Rentengelder frühzeitig ohne zusätzliche Strafen abzuheben, auf staatliche und lokale Justizvollzugsbeamte. Dies bedeutet, dass diese Personen, ähnlich wie andere Beamte der öffentlichen Sicherheit, ihre Altersvorsorge in Notfällen flexibler verwalten können, ohne zusätzliche Kosten zu verursachen. Diese Änderungen gelten für Steuerjahre, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes beginnen.
Wichtige Punkte
Staatliche und lokale Justizvollzugsbeamte können nun Gelder aus Altersvorsorgeplänen vor dem Rentenalter ohne zusätzliche Steuerstrafen abheben.
Diese Änderung gleicht ihre Rechte denen anderer Beamter der öffentlichen Sicherheit, wie Polizisten und Notfallsanitätern, an.
Die neuen Regeln gelten für Abhebungen, die in Steuerjahren erfolgen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes beginnen.
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Drucknummer: 117_HR_8986
Sponsor: Rep. Kildee, Daniel T. [D-MI-5]
Startdatum: 2022-09-26