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Elektronische Verschreibung von Betäubungsmitteln: Neue Regeln für Krankenversicherungen

Ab 2024 müssen Krankenversicherungen und -pläne elektronische Rezepte für Betäubungsmittel vorschreiben. Dies soll die Sicherheit erhöhen und den Zugang zu Medikamenten erleichtern, während das Recht des Patienten auf Apothekenwahl geschützt und traditionelle Rezepte in Ausnahmefällen weiterhin erlaubt sind.
Wichtige Punkte
Die meisten Rezepte für Betäubungsmittel (Listen II-V) müssen ab dem 1. Januar 2024 elektronisch ausgestellt werden.
Ausnahmen von der E-Rezept-Pflicht bestehen, z.B. bei technischen Ausfällen oder in Notfällen, was Flexibilität gewährleistet.
Patienten behalten das Recht, ihre Apotheke zu wählen, und Apotheken können weiterhin Medikamente auf der Grundlage gültiger schriftlicher, mündlicher oder Fax-Rezepte abgeben.
Versicherer dürfen die Erstattung von Medikamenten nicht allein aufgrund des Rezeptformats ablehnen oder zurückfordern, was die Verbraucher schützt.
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Drucknummer: 117_HR_8988
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Startdatum: 2022-09-26