Bundesgefängnisaufsicht: Mehr Transparenz und Schutz der Insassenrechte
Dieses neue Gesetz führt ein System regelmäßiger Inspektionen für Bundesgefängnisse ein, um die Lebensbedingungen der Insassen und die Arbeitsbedingungen des Personals zu verbessern. Es wird auch ein Ombudsmann für Inhaftierte eingerichtet, der Beschwerden entgegennimmt und in Angelegenheiten betreffend Gesundheit, Sicherheit und Rechte der Insassen interveniert. Ziel ist es, die Aufsicht zu erhöhen und bessere Standards in Justizvollzugsanstalten zu gewährleisten.
Wichtige Punkte
Regelmäßige, unangekündigte Inspektionen von Bundesgefängnissen durch den Generalinspekteur, die unter anderem Haftbedingungen, medizinische Versorgung und Sicherheit bewerten.
Einrichtung eines Ombudsmanns für Inhaftierte, der Beschwerden von Insassen, deren Familien und Personal entgegennimmt und in deren Namen interveniert.
Gewährleistung vertraulicher Kommunikation zwischen Insassen und dem Generalinspekteur sowie dem Ombudsmann, ohne Überwachung durch das Gefängnispersonal.
Einführung von Online- und Telefonbeschwerdesystemen für Familien und Vertreter von Inhaftierten sowie interne, private Kanäle für die Insassen selbst.
Verbot jeglicher Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die Beschwerden einreichen oder an Inspektionen teilnehmen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_9009
Sponsor: Rep. McBath, Lucy [D-GA-6]
Startdatum: 2022-09-28