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Begrenzung der Umweltprüfungen für Projekte ohne Bundesland oder -kontrolle.

Dieses Gesetz begrenzt, wann und in welchem Umfang die Bundesregierung die Umweltauswirkungen von Projekten prüfen muss. Das bedeutet, dass Projekte, die nicht auf Bundesland liegen oder nicht direkt von der Regierung kontrolliert werden, weniger bundesstaatlichen Umweltprüfungen unterliegen. Dies könnte einige Entwicklungen beschleunigen, aber auch die Aufsicht über ihre Umweltauswirkungen verringern.
Wichtige Punkte
Projekte, die nicht auf Bundesland liegen, benötigen keine bundesstaatliche Umweltprüfung.
Bundesfinanzierung oder Auswirkungen auf andere Staaten lösen nicht mehr automatisch eine bundesstaatliche Umweltprüfung aus.
Der Umfang der bundesstaatlichen Umweltprüfung beschränkt sich nur auf den Teil eines Projekts auf Bundesland oder unter Bundeskontrolle.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_9012
Sponsor: Rep. Miller-Meeks, Mariannette [R-IA-2]
Startdatum: 2022-09-28