Gesetz zur Barrierefreiheit von Websites und Software: Gleicher Digitaler Zugang
Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Websites und Anwendungen, die von Arbeitgebern, öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen genutzt werden, für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Das bedeutet, dass jeder, unabhängig von seinen Einschränkungen, Online-Dienste nutzen, sich um Arbeitsplätze bewerben oder Informationen erhalten kann, genau wie Menschen ohne Behinderungen. Das Gesetz zielt darauf ab, digitale Barrieren zu beseitigen, die das tägliche Leben vieler Bürger erschweren.
Wichtige Punkte
Anforderung an Barrierefreiheit: Websites und Anwendungen von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und anderen Stellen müssen so gestaltet sein, dass sie für Menschen mit verschiedenen Behinderungen (z.B. Blinde, Gehörlose, Menschen mit eingeschränkter Mobilität) einfach zu bedienen sind.
Gleiche Möglichkeiten: Menschen mit Behinderungen erhalten den gleichen Zugang zu Online-Informationen, Diensten, Stellenangeboten und anderen Ressourcen wie Menschen ohne Behinderungen.
Durchsetzung: Das Justizministerium und die Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsstelle werden Barrierefreiheitsstandards festlegen und durchsetzen, und Bürger können bei Verstößen Beschwerden und Klagen einreichen.
Unterstützung und Beratung: Es werden technische Hilfszentren eingerichtet, die Unternehmen und Institutionen bei der Anpassung ihrer Websites und Anwendungen unterstützen und Menschen mit Behinderungen über ihre Rechte beraten.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_9021
Sponsor: Rep. Sarbanes, John P. [D-MD-3]
Startdatum: 2022-09-28