Erleichterte Studienkredit-Vergebung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Vergebung von Bundesstudienkrediten für Personen im öffentlichen Dienst zu vereinfachen. Es ändert die Zulassungsregeln, ermöglicht die Vergebung nach 12 Monaten Beschäftigung und Zahlungen und stellt sicher, dass vergebene Beträge nicht besteuert werden. Darüber hinaus werden der Antragsprozess und die öffentliche Information über das Programm optimiert.
Wichtige Punkte
Studienkredit-Vergebung ist bereits nach 12 Monaten Beschäftigung im öffentlichen Dienst und 12 Zahlungen möglich.
Vergebene Studienkreditbeträge werden nicht als steuerpflichtiges Einkommen betrachtet.
Einführung klarer Verfahren für Anträge, Einsprüche und Statusbenachrichtigungen.
Erstellung einer öffentlichen Datenbank für Arbeitgeber im öffentlichen Dienst und eines Online-Portals für Kreditnehmer.
Parent PLUS-Darlehen können nun vergeben werden, und vor der Darlehenskonsolidierung geleistete Zahlungen werden angerechnet.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_9097
Sponsor: Rep. Clyburn, James E. [D-SC-6]
Startdatum: 2022-09-30