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Häufigere Geothermie-Pachtverkäufe und obligatorische Ersatzverkäufe

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Häufigkeit von Geothermie-Pachtverkäufen von alle zwei Jahre auf jährlich zu erhöhen. Es schreibt auch Ersatzverkäufe im selben Jahr vor, falls ein ursprünglicher Verkauf abgesagt oder verzögert wird. Dies könnte zu einer schnelleren Entwicklung erneuerbarer Energiequellen führen und sich potenziell auf die Energieverfügbarkeit und -kosten in der Zukunft auswirken.
Wichtige Punkte
Geothermie-Pachtverkäufe finden nun jährlich statt, statt alle zwei Jahre.
Wird ein Verkauf abgesagt oder verzögert, muss im selben Jahr ein Ersatzverkauf durchgeführt werden.
Alle nominierten Parzellen, die für die Geothermie-Entwicklung in Frage kommen, müssen zum Verkauf angeboten werden.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_9193
Sponsor: Rep. Fulcher, Russ [R-ID-1]
Startdatum: 2022-10-18