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Verbot der Online-Suizidbeihilfe: Neue Strafen für Todesunterstützung

Dieses Gesetz verbietet die Nutzung von Post oder zwischenstaatlicher Kommunikation, um Personen absichtlich beim Suizid zu helfen. Wer wissentlich wesentliche materielle oder kommunikative Unterstützung leistet, die zum Tod führt, kann mit Geldstrafen oder Gefängnis bestraft werden. Wichtig ist, dass das Gesetz den Suizid selbst nicht kriminalisiert und bestehende staatliche Gesetze zur ärztlich unterstützten Sterbehilfe unberührt lässt.
Wichtige Punkte
Neue Strafen für die absichtliche Beihilfe zum Suizid über Online- oder Postkommunikation, wenn der Tod eintritt.
Definiert "Beihilfe" als gezielte Erleichterung des Suizids durch materielle oder kommunikative Unterstützung während eines Versuchs.
Betrifft weder staatliche Gesetze zur ärztlich unterstützten Sterbehilfe noch kriminalisiert es den Suizid selbst.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_9260
Sponsor: Rep. Trahan, Lori [D-MA-3]
Startdatum: 2022-10-31