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Anerkennung von Stammesausweisen im Bundesrecht

Dieses Gesetz stellt sicher, dass von Stammesregierungen ausgestellte Ausweisdokumente im Bundesstrafrecht genauso behandelt werden wie die von Bundes-, Landes- oder Kommunalregierungen ausgestellten Dokumente. Dies soll den Zugang von Stammesmitgliedern zu bestimmten Rechten und Dienstleistungen erleichtern, die einen bundesweit anerkannten Ausweis erfordern.
Wichtige Punkte
Von Stammesregierungen ausgestellte Ausweisdokumente werden im Bundesstrafrecht gleichwertig anerkannt.
Diese Änderung betrifft Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Zugang zu Schusswaffen und anderen Bereichen, die eine bundesweite Ausweis anerkennung erfordern.
Das Gesetz tritt 90 Tage nach seiner Verabschiedung in Kraft.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_9391
Sponsor: Rep. Johnson, Dusty [R-SD-At Large]
Startdatum: 2022-12-01