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„Zweiter Blick“-Gesetz: Chance auf Verkürzung langer Haftstrafen

Dieses Gesetz ermöglicht es Personen, die zu mehr als 10 Jahren Haft verurteilt wurden, nach mindestens 10 Jahren eine Überprüfung ihres Urteils zu beantragen. Das Gericht beurteilt, ob die Person keine Gefahr mehr darstellt und bereit für die Wiedereingliederung in die Gesellschaft ist, was zu einer Strafverkürzung führen kann. Ziel ist es, die Zahl der Personen mit langen Haftstrafen zu reduzieren und ihre Wiedereingliederung zu fördern.
Wichtige Punkte
Möglichkeit der Überprüfung von Haftstrafen über 10 Jahren nach 10 Jahren Haft.
Gericht beurteilt, ob der Verurteilte keine Gefahr darstellt und bereit für die Wiedereingliederung ist.
Personen ab 50 Jahren haben eine widerlegbare Vermutung für die Freilassung.
Gilt für Verurteilungen vor, während oder nach Inkrafttreten des Gesetzes.
Führt eine Bewährungsaufsicht nach der Strafverkürzung ein, auch wenn diese ursprünglich nicht vorgesehen war.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_9431
Sponsor: Rep. Bass, Karen [D-CA-37]
Startdatum: 2022-12-06