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SNAP-Leistungen: Kein Kauf von zuckerhaltigen Getränken mehr

Neue Regeln sollen das SNAP-Lebensmittelhilfsprogramm ändern. Ab sofort dürfen Mittel aus diesem Programm nicht mehr für den Kauf von Getränken verwendet werden, die Zucker oder Süßstoffe enthalten. Diese Änderung tritt ein Jahr nach ihrer Verabschiedung in Kraft und beeinflusst, welche Lebensmittel mit Lebensmittelmarken gekauft werden können.
Wichtige Punkte
SNAP-Lebensmittelmarken dürfen nicht mehr zum Kauf von zuckerhaltigen Getränken verwendet werden, einschließlich solcher mit Zucker und künstlichen Süßstoffen.
Die Definition von zuckerhaltigen Getränken umfasst eine breite Palette von Substanzen wie Maissirup, Fruktose, Honig, Aspartam oder Stevia.
Die Änderungen treten ein Jahr nach Verabschiedung des Gesetzes in Kraft, um eine Anpassungszeit zu ermöglichen.
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Drucknummer: 117_HR_9472
Sponsor: Rep. Grothman, Glenn [R-WI-6]
Startdatum: 2022-12-08