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Elternrechte: Schutz bei Geschlechtsumwandlungsinterventionen für Kinder

Dieser Gesetzentwurf soll verhindern, dass staatliche Kinderschutzdienste ein Kind aus der Obhut der Eltern nehmen, nur weil die Eltern einer Geschlechtsumwandlungsintervention für ihr Kind nicht zustimmen wollen oder ablehnen. Eine solche Ablehnung darf nicht als Beweis für Missbrauch oder Vernachlässigung gewertet werden. Das Gesetz definiert auch „biologisches Geschlecht“ und „Geschlechtsumwandlungsintervention“.
Wichtige Punkte
Staatliche Kinderschutzdienste dürfen Kinder nicht entziehen, wenn Eltern Geschlechtsumwandlungsinterventionen ablehnen.
Die Ablehnung von Geschlechtsumwandlungsinterventionen durch Eltern wird nicht als Missbrauch oder Vernachlässigung gewertet.
Staaten, die diese Regeln nicht einhalten, könnten Bundesmittel für den Kinderschutz verlieren.
Das Gesetz definiert „biologisches Geschlecht“ und „Geschlechtsumwandlungsintervention“ mit medizinischen Ausnahmen.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_9507
Sponsor: Rep. Foxx, Virginia [R-NC-5]
Startdatum: 2022-12-13