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Verbot von Treibhausgas-Emissionsanforderungen für Bundesauftragnehmer

Dieses Gesetz verbietet Regierungsbehörden, von Unternehmen, die Bundesaufträge anstreben, die Offenlegung ihrer Treibhausgasemissionen oder die Einhaltung von Emissionsreduktionszielen zu verlangen. Dies bedeutet, dass Unternehmen diese Umweltkriterien nicht erfüllen müssen, um Regierungsaufträge zu erhalten, was den Ansatz zu Umweltfragen im öffentlichen Sektor beeinflussen könnte.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden dürfen von Unternehmen keine Offenlegung ihrer Treibhausgasemissionen als Bedingung für einen Vertrag verlangen.
Unternehmen, die sich um Bundesaufträge bewerben, müssen keine Treibhausgas-Emissionsreduktionsziele erfüllen.
Diese Änderungen gelten nur für Verträge, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen werden.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_9543
Sponsor: Rep. Donalds, Byron [R-FL-19]
Startdatum: 2022-12-14