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Einfachere elektronische Zustellung von Anlagedokumenten für Investoren

Neue Regeln erleichtern Unternehmen die elektronische Zustellung wichtiger Anlagedokumente wie Prospekte und Berichte. Bürger haben weiterhin das Recht, Papierdokumente zu erhalten, wenn sie dies wünschen. Ziel ist es, die Kommunikation zu optimieren und den Papierverbrauch zu reduzieren.
Wichtige Punkte
Anlagefirmen können Dokumente elektronisch versenden, z.B. per E-Mail oder über eine Website.
Investoren, die keine elektronischen Dokumente erhalten möchten, können jederzeit widersprechen und Papierversionen anfordern.
Es werden Regeln für die Lesbarkeit und Aufbewahrbarkeit elektronisch zugestellter Dokumente festgelegt.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_9570
Sponsor: Rep. Huizenga, Bill [R-MI-2]
Startdatum: 2022-12-15