arrow_back Zurück zur App

Ethik für Beamte: Investitionsverbot nach Regierungsdienst

Neue Regeln sollen Transparenz erhöhen und Interessenkonflikte verhindern. Ehemaligen Regierungsbeamten, die Kontakt zu ausländischen Einheiten hatten, ist es untersagt, in Fonds zu investieren oder leitende Funktionen zu übernehmen, an denen diese Einheiten beteiligt sind, wenn ihre Entscheidungen auf früheren Gesprächen basieren. Dies soll die Nutzung von im öffentlichen Dienst erworbenen Informationen für private Zwecke verhindern.
Wichtige Punkte
Ehemaligen politischen Amtsträgern ist es untersagt, in Investmentgesellschaften zu investieren oder eine leitende Rolle zu übernehmen, an denen ausländische Auftraggeber beteiligt sind, wenn dies auf Gesprächen während ihrer Regierungszeit beruht.
Das Verbot gilt für 4 Jahre nach dem letzten Kontakt mit einem ausländischen Auftraggeber bezüglich potenzieller Geschäftsbeziehungen oder Investitionen.
Ziel ist es, die Nutzung vertraulicher Informationen und Einflüsse, die im öffentlichen Dienst erworben wurden, für persönliche Vorteile nach dem Ausscheiden aus der Regierung zu verhindern.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_9573
Sponsor: Rep. Beyer, Donald S., Jr. [D-VA-8]
Startdatum: 2022-12-15