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Schutz von Leistungen für Pflegekinder zur Förderung der Selbstständigkeit

Neue Gesetzgebung soll sicherstellen, dass Sozialversicherungs- und Ergänzungsleistungen für Pflegekinder für deren Bedürfnisse und nicht zur Deckung staatlicher Kosten verwendet werden. Das Gesetz schreibt die Erstellung von Plänen zur Verwaltung dieser Gelder vor, um die Selbstständigkeit der Kinder nach Verlassen der Pflege zu fördern, und bietet ihnen Finanzbildung an.
Wichtige Punkte
Sozialleistungen von Pflegekindern dürfen nicht vom Staat zur Deckung der Pflegekosten verwendet werden.
Verpflichtende Pläne zur Leistungsverwaltung werden für jedes Kind entwickelt, um dessen zukünftige Bedürfnisse und Selbstständigkeit zu unterstützen.
Pflegekinder werden auf ihre Berechtigung für Sozialleistungen geprüft und erhalten Unterstützung bei der Antragstellung.
Finanzbildung, einschließlich Budgetierung und Sparen, wird Pflegekindern angeboten.
Anwälte oder Vormunde von Pflegekindern werden über Entscheidungen bezüglich der Leistungszahlungen informiert.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_9654
Sponsor: Rep. Davis, Danny K. [D-IL-7]
Startdatum: 2022-12-21