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Recht auf Waffenbesitz auf militärisch verwalteten Erholungsgebieten.

Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, das Recht von Einzelpersonen zu schützen, Schusswaffen auf militärisch verwalteten Erholungsgebieten, wie z.B. Wasserressourcen-Entwicklungsprojekten, zu besitzen. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie die Bundes- und Landesgesetze zum Waffenbesitz einhalten, legal eine Waffe in diesen Gebieten tragen dürfen. Ziel ist es, bestehende Beschränkungen aufzuheben, die die Ausübung dieses Rechts in diesen spezifischen Gebieten verhindern.
Wichtige Punkte
Ermöglicht den legalen Besitz von Schusswaffen auf Erholungsgebieten, die vom Heeresminister verwaltet werden, einschließlich Gewässern und Parks.
Erfordert, dass der Waffenbesitz den Bundes- und Landesgesetzen entspricht, was bedeutet, dass Personen, denen der Waffenbesitz untersagt ist, sie weiterhin nicht tragen dürfen.
Hebt bestehende Vorschriften auf, die geladene Schusswaffen und Munition in diesen Gebieten verboten haben, und gewährt den Bürgern mehr Freiheit zur Selbstverteidigung.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_988
Sponsor: Rep. Gibbs, Bob [R-OH-7]
Startdatum: 2021-02-11