arrow_back Zurück zur App

Kongress lehnt SEC-Regel zu Aktionärsanträgen ab

Der Kongress hat neue Regeln der US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) zur Einreichung von Aktionärsanträgen abgelehnt. Dies bedeutet, dass die früheren, weniger restriktiven Regeln für die Beteiligung von Aktionären an der Unternehmensführung in Kraft bleiben, was es Bürgern, die Aktionäre sind, möglicherweise erleichtert, Unternehmensentscheidungen zu beeinflussen.
Wichtige Punkte
Der Kongress hat die SEC-Regel zu Verfahrensanforderungen und Wiedervorlageschwellen für Aktionärsanträge missbilligt.
Die Ablehnung bedeutet, dass die SEC-Regel vom November 2020 nicht in Kraft tritt und die bestehenden Vorschriften beibehalten werden.
Dies erleichtert es Aktionären, einschließlich Einzelpersonen, Anträge bei Unternehmensversammlungen einzureichen und erneut einzureichen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_SJRES_16
Sponsor: Sen. Brown, Sherrod [D-OH]
Startdatum: 2021-03-25