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Kongress lehnt SEC-Regel zu Aktionärsanträgen ab

Der Kongress hat neue Regeln der US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) zur Einreichung von Aktionärsanträgen abgelehnt. Dies bedeutet, dass die früheren, weniger restriktiven Regeln für die Beteiligung von Aktionären an der Unternehmensführung in Kraft bleiben, was es Bürgern, die Aktionäre sind, möglicherweise erleichtert, Unternehmensentscheidungen zu beeinflussen.
Wichtige Punkte
Der Kongress hat die SEC-Regel zu Verfahrensanforderungen und Wiedervorlageschwellen für Aktionärsanträge missbilligt.
Die Ablehnung bedeutet, dass die SEC-Regel vom November 2020 nicht in Kraft tritt und die bestehenden Vorschriften beibehalten werden.
Dies erleichtert es Aktionären, einschließlich Einzelpersonen, Anträge bei Unternehmensversammlungen einzureichen und erneut einzureichen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
A joint resolution providing for congressional disapproval under chapter 8 of title 5, United States Code, of the rule submitted by the Securities and Exchange Commission relating to "Procedural Requirements and Resubmission Thresholds Under Exchange Act Rule 14a-8".
Drucknummer: SJRES 16
Sponsor: Sen. Brown, Sherrod [D-OH]
Startdatum: 2021-03-25