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Gesetz zur Entfernung krimineller Ausländer-Gangmitglieder: Neue Einwanderungsregeln

Dieses Gesetz führt neue Regeln für Ausländer ein, die mit kriminellen Banden in Verbindung stehen, um deren Entfernung aus dem Land zu erleichtern und ihnen den Erhalt eines Einwanderungsstatus zu verwehren. Dies bedeutet, dass Personen, die als Bandenmitglieder oder Unterstützer identifiziert werden, erhebliche Hürden beim Aufenthalt in den USA, bei der Beantragung von Asyl oder anderen Schutzformen haben werden, mit dem Ziel, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Neue Definition einer kriminellen Bande: eine Gruppe von 5 oder mehr Personen, deren Hauptzweck die Begehung bestimmter Straftaten ist (z.B. Drogen-, Gewalt-, Betrugsdelikte).
Ausländer, die Mitglieder krimineller Banden sind oder deren Aktivitäten unterstützen, werden als unzulässig für die Einreise in die USA und als deportierbar eingestuft.
Der Minister für Innere Sicherheit kann Gruppen offiziell als kriminelle Banden bezeichnen, was direkte Auswirkungen auf den Einwanderungsstatus ihrer Mitglieder hat.
Personen, die mit kriminellen Banden in Verbindung stehen, sind nicht berechtigt, Asyl, den Status des vorübergehenden Schutzes (TPS) oder spezielle Einwanderungsvisa für Jugendliche zu beantragen.
Für Ausländer, die als Mitglieder krimineller Banden identifiziert wurden, wird eine obligatorische Haft eingeführt.
Eine gerichtliche Überprüfung von Bandenbezeichnungen ist möglich, hat jedoch keinen Einfluss auf laufende Abschiebeverfahren.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_1056
Sponsor: Sen. Kennedy, John [R-LA]
Startdatum: 2021-03-25