Erweiterung des Fry-Stipendiums für Familien verstorbener Veteranen
Dieses Gesetz erweitert die Berechtigung für das Fry-Stipendium, das die Ausbildungskosten deckt. Neben Familien von im Dienst gefallenen Soldaten erhalten nun auch Ehepartner und Kinder von Personen Unterstützung, die innerhalb von 120 Tagen nach Dienstende an einer dienstbedingten Behinderung gestorben sind. Diese Änderungen sollen den Familien von Veteranen mehr Bildungsunterstützung bieten.
Wichtige Punkte
Das Fry-Stipendium wird Ehepartnern und Kindern von Veteranen zur Verfügung stehen, die innerhalb von 120 Tagen nach Dienstende an einer dienstbedingten Behinderung gestorben sind.
Voraussetzung ist eine ehrenhafte Entlassung des verstorbenen Veteranen aus dem Militärdienst.
Diese Änderungen gelten für Todesfälle, die vor, am oder nach dem Inkrafttreten des Gesetzes eintreten, wobei die Leistungen ab dem 1. August 2023 zahlbar sind.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_1096
Sponsor: Sen. Lankford, James [R-OK]
Startdatum: 2021-04-13