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Leichtere Entschädigung für Bundesfeuerwehrleute bei arbeitsbedingten Krankheiten

Dieses Gesetz erleichtert es Bundesfeuerwehrleuten und verwandtem Personal, eine Entschädigung zu erhalten, wenn sie bestimmte schwere Krankheiten wie Krebs oder Herzkrankheiten entwickeln. Es wird davon ausgegangen, dass diese Erkrankungen arbeitsbedingt sind, was den Antragsprozess für sie und ihre Familien vereinfacht.
Wichtige Punkte
Erstellt eine Liste von Krankheiten (einschließlich spezifischer Krebsarten, Herz-/Lungenprobleme), die bei Bundesangestellten im Brandschutz als arbeitsbedingt gelten.
Gilt für Feuerwehrleute, Sanitäter, Rettungssanitäter und andere Personen im Brandschutz.
Erfordert für die meisten Erkrankungen mindestens 5 Dienstjahre und eine Diagnose innerhalb von 10 Jahren nach Beendigung des Dienstes.
Verlängert die Frist zur Einreichung von Belegen für Entschädigungsansprüche von 30 auf 60 Tage.
Fordert weitere Forschung zu Gesundheitsrisiken von Feuerwehrleuten, einschließlich Waldbrandbekämpfern.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_1116
Sponsor: Sen. Carper, Thomas R. [D-DE]
Startdatum: 2021-04-14