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Wohnschutz für Überlebende häuslicher und sexueller Gewalt

Dieses Gesetz schützt Überlebende häuslicher Gewalt, sexueller Übergriffe und Menschenhandels vor Diskriminierung bei der Wohnungssuche oder -erhaltung. Das bedeutet, ihnen kann Miete, Kauf oder wohnungsbezogene Dienstleistungen nicht verweigert werden, nur weil sie Gewalt erlebt haben. Ziel ist es, ihnen die Suche nach einem sicheren Wohnort zu erleichtern.
Wichtige Punkte
Personen, die häusliche Gewalt, sexuelle Übergriffe oder Menschenhandel erlebt haben, sind nun vor Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt geschützt.
Vermieter, Makler und Finanzinstitute dürfen ihnen Wohnraum oder Dienstleistungen aufgrund ihrer Gewalterfahrung nicht verweigern.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_1122
Sponsor: Sen. Shaheen, Jeanne [D-NH]
Startdatum: 2021-04-14