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Verbot der 'Panik'-Verteidigung bei sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität vor Bundesgerichten

Ein neues Bundesgesetz verbietet Angeklagten in Fällen von Gewaltverbrechen, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität des Opfers als Rechtfertigung für ihre Taten anzuführen. Dies soll sicherstellen, dass die Identität einer Person nicht zur Entschuldigung von Gewalt gegen sie in Bundesfällen verwendet wird, um fairere Verfahren für LGBTQ-Personen zu gewährleisten.
Wichtige Punkte
Die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität eines Opfers darf nicht als Entschuldigung für Gewalt vor Bundesgerichten verwendet werden.
Das Gesetz zielt darauf ab, das Justizsystem für LGBTQ-Personen gerechter zu gestalten und Täter zur Rechenschaft zu ziehen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_1137
Sponsor: Sen. Markey, Edward J. [D-MA]
Startdatum: 2021-04-15