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Gesetz über den Beratungsausschuss für internationale Adoptionen

Das Gesetz weist den Außenminister an, einen Beratungsausschuss im Büro für konsularische Angelegenheiten einzurichten. Dieser Ausschuss hat die Aufgabe, zu politischen Maßnahmen im Bereich der internationalen Adoption zu beraten, Empfehlungen zu entwickeln und regelmäßige Berichte über Aktivitäten und Erkenntnisse vorzulegen.
Wichtige Punkte
Einrichtung eines Beratungsausschusses, der bei der Entwicklung und Umsetzung der Politik für internationale Adoptionen konsultiert wird.
Zu den Mitgliedern des Ausschusses gehören Vertreter von Adoptionsdienstleistern, Adoptivfamilien, Adoptierten, Anwälten und Sozialarbeitern.
Der Außenminister ist verpflichtet, schriftlich auf die Empfehlungen des Ausschusses zu antworten und den Kongress über die Rückmeldung zu informieren.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_117
Sponsor: Sen. Klobuchar, Amy [D-MN]
Startdatum: 2021-01-28