Unterstützung für Geringverdiener: Neue Konten und Hilfspläne
Dieses Gesetz zielt darauf ab, Geringverdienern den Zugang zu staatlicher und gemeinnütziger Hilfe zu erleichtern. Es führt Pilotprojekte für spezielle Bankkonten und Aktionspläne ein, um den Antragsprozess für Leistungen zu vereinfachen, Ersparnisse zu fördern und den Zugang zu Informationen und Technologie zu verbessern. Ziel ist es, die finanzielle Eigenständigkeit zu stärken und die Lebensqualität der Bürger zu verbessern.
Wichtige Punkte
Vereinfachter Leistungszugang: Möglichkeit, staatliche und gemeinnützige Hilfen über Smartphone oder Computer zu beantragen und zu verwalten.
HOPE-Konten: Spezielle Bankkonten für Direkteinzahlungen, Sparförderung und einfachen Zugang zu Informationen über Arbeitsplätze und Schulungen.
HOPE-Aktionspläne: Freiwillige Vereinbarungen mit staatlichen und gemeinnützigen Organisationen zur Unterstützung langfristiger finanzieller und persönlicher Ziele.
Technologische Unterstützung: Bereitstellung von Smartphones, Tablets oder Computern und Internetzugang für Bedürftige sowie Hilfe bei der Nutzung von Technologie.
Datenschutz: Gewährleistung der Privatsphäre und Sicherheit von Finanz- und persönlichen Daten, mit einem Verbot der Weitergabe oder des Verkaufs.
Keine Leistungskürzung: Das Gesetz verringert nicht den Wert bestehender Hilfen und erschwert auch nicht deren Erhalt.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_1181
Sponsor: Sen. Gillibrand, Kirsten E. [D-NY]
Startdatum: 2021-04-15