Anlegerschutz: Weniger Daten für die Wertpapier- und Börsenkommission
Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Menge der persönlichen Daten zu begrenzen, die die Wertpapier- und Börsenkommission (SEC) von Anlegern sammeln darf. Das bedeutet, dass Ihr Name, Ihre Adresse oder Telefonnummer besser geschützt sind, es sei denn, die SEC fordert diese ausdrücklich für einen bestimmten Fall an. Nach Abschluss des Falles müssen die gesammelten Daten vernichtet werden.
Wichtige Punkte
Die Wertpapier- und Börsenkommission (SEC) darf Ihre persönlichen Daten wie Name, Adresse oder Sozialversicherungsnummer nicht automatisch für Transaktionsmeldungen erfassen.
Die SEC kann Ihre persönlichen Daten nur in begründeten Fällen anfordern, z.B. während einer Untersuchung.
Gesammelte persönliche Daten müssen von der SEC innerhalb eines Tages nach Abschluss des Falles, für den sie benötigt wurden, vernichtet werden.
Das Gesetz zielt darauf ab, den Datenschutz und die Datensicherheit von Anlegern auf dem Finanzmarkt zu verbessern.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_1209
Sponsor: Sen. Kennedy, John [R-LA]
Startdatum: 2021-04-19