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Steuerabzug für Abtreibungskosten: Neue Regeln.

Dieser Gesetzentwurf ändert die Regeln für den Steuerabzug von Abtreibungskosten. Gemäß den neuen Bestimmungen sind Ausgaben für Abtreibungen nicht mehr als medizinische Kosten abzugsfähig, außer in Fällen, in denen das Leben der Frau in Gefahr ist oder die Schwangerschaft auf Vergewaltigung oder Inzest zurückzuführen ist. Diese Änderungen werden die persönlichen Finanzen der Betroffenen beeinflussen, indem sie ihre Möglichkeiten zur Steuererleichterung einschränken.
Wichtige Punkte
Abtreibungskosten sind nicht mehr als medizinische Ausgaben steuerlich absetzbar.
Ausnahmen gelten für Abtreibungen, die zur Rettung des Lebens einer Frau notwendig sind oder aus Vergewaltigung/Inzest resultieren.
Diese Änderungen treten für Steuerjahre in Kraft, die nach dem Datum der Verabschiedung des Gesetzes beginnen, und wirken sich auf zukünftige Steuererklärungen aus.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_124
Sponsor: Sen. Lee, Mike [R-UT]
Startdatum: 2021-01-28