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Eltern-Studiendarlehenserlass bei Behinderung des Kindes.

Dieses Gesetz ermöglicht Eltern den Erlass von Bundesstudiendarlehen, wenn das Kind, für das das Darlehen aufgenommen wurde, dauerhaft und vollständig behindert wird. Diese Änderung gilt für alle ausstehenden Darlehen, unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung, was vielen Familien erhebliche finanzielle Erleichterung bringen kann.
Wichtige Punkte
Eltern können Studiendarlehen erlassen bekommen, wenn ihr Kind dauerhaft behindert wird.
Die Änderungen gelten für alle bestehenden und zukünftigen Darlehen, unabhängig vom Beginn der Behinderung.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_1241
Sponsor: Sen. Portman, Rob [R-OH]
Startdatum: 2021-04-20