Änderungen bei der Erstattung von Abtreibungskosten aus Gesundheitssparkonten.
Dieser Gesetzentwurf ändert die Regeln, welche medizinischen Ausgaben von Gesundheitssparkonten (HSA, Archer MSA) bezahlt und über flexible Ausgabenpläne (FSA) und Gesundheitskostenerstattungspläne (HRA) erstattet werden können. Nach den neuen Regeln werden die Kosten der meisten Abtreibungen nicht als qualifizierte medizinische Ausgaben anerkannt, was bedeutet, dass sie nicht von diesen Konten bezahlt oder erstattet werden können. Ausnahmen gelten für Abtreibungen infolge von Vergewaltigung, Inzest oder wenn das Leben der Frau in Gefahr ist.
Wichtige Punkte
Die Kosten der meisten Abtreibungen können nicht mehr von Gesundheitssparkonten (HSA, Archer MSA) bezahlt werden.
Die Erstattung der Kosten für die meisten Abtreibungen aus flexiblen Ausgabenplänen (FSA) und Gesundheitskostenerstattungsplänen (HRA) wird verboten.
Ausnahmen gelten für Abtreibungen bei Vergewaltigung, Inzest oder wenn das Leben der Frau in Gefahr ist.
Diese Änderungen treten für Beträge in Kraft, die für Steuerjahre gezahlt werden, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_125
Sponsor: Sen. Lee, Mike [R-UT]
Startdatum: 2021-01-28