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Erlaubnis für 16- und 17-Jährige in bestimmten Forstarbeiten

Neue Vorschriften erlauben 16- und 17-Jährigen die Arbeit in bestimmten mechanisierten Forstarbeiten, die zuvor durch Kinderarbeitsgesetze eingeschränkt waren. Diese Änderung könnte neue Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen im Forstsektor schaffen, insbesondere wenn sie von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten angestellt werden.
Wichtige Punkte
Personen im Alter von 16 und 17 Jahren dürfen nun legal in bestimmten mechanisierten Forstarbeiten tätig sein.
Ausnahmen gelten für gefährliche Berufe, es sei denn, die junge Person wird von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten in dessen Forstbetrieb beschäftigt.
Die Definitionen von „Forstarbeiten“ und „mechanisierten Arbeiten“ wurden erweitert, um eine breite Palette von Holzernte- und Transportaktivitäten abzudecken, ausgenommen die manuelle Verwendung von Kettensägen und bestimmte Seilwinden.
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Drucknummer: 117_S_1262
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Startdatum: 2021-04-21