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Pensionsleistungen für verletzte Ersthelfer und Bundesbedienstete

Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Bundesbedienstete wie Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Fluglotsen, die im Dienst eine dauerhafte Verletzung oder Krankheit erleiden, weiterhin Pensionsleistungen erhalten können, als wären sie nicht behindert worden. Dies hilft diesen Personen, auch wenn sie in andere Rollen versetzt werden, ihre erworbenen Pensionsansprüche zu behalten und ermutigt sie, im öffentlichen Dienst zu bleiben.
Wichtige Punkte
Bundesbedienstete wie Polizisten, Feuerwehrleute und Fluglotsen, die im Dienst dauerhaft verletzt werden, können ihre Pensionsleistungen behalten, auch wenn sie in weniger körperlich anspruchsvolle Positionen wechseln.
Das Gesetz ermutigt Bundesbehörden, erfahrene, verletzte Mitarbeiter zu halten, indem es ihnen ermöglicht, in anderen Positionen weiterzuarbeiten, ohne günstige Pensionsbedingungen zu verlieren.
Die Bestimmungen umfassen eine breite Palette von Berufen, darunter Grenzschutzbeamte, Nuklearmaterialkuriere, Mitglieder der Capitol Police und der Supreme Court Police sowie bestimmte CIA- und diplomatische Sicherheitspersonal.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_129
Sponsor: Sen. Tester, Jon [D-MT]
Startdatum: 2021-01-28