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Schutz von Milchproduktnamen: Schluss mit irreführenden Etiketten für Alternativen.

Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass pflanzliche Produkte nicht als „Milch“, „Joghurt“ oder „Käse“ bezeichnet werden dürfen, wenn sie nicht von Tieren stammen. Dies soll Verbrauchern helfen, informierte Entscheidungen zu treffen und sicherzustellen, dass Produktnamen ihren wahren Nährwert widerspiegeln. Es bedeutet klarere Etiketten in den Geschäften, was die Unterscheidung zwischen echten Milchprodukten und ihren pflanzlichen Alternativen erleichtert.
Wichtige Punkte
Pflanzliche Produkte, wie Mandel- oder Hafergetränke, dürfen nicht mehr als „Milch“ bezeichnet werden; ähnliche Regeln gelten für pflanzliche „Joghurts“ und „Käse“.
Ziel ist es, Verbraucher vor irreführenden Bezeichnungen zu schützen und sicherzustellen, dass Etiketten die Produktzusammensetzung klar angeben.
Die Behörden sind verpflichtet, diese Vorschriften durchzusetzen, was zu Strafen für Unternehmen führen kann, die sich nicht daran halten.
Das Gesetz betont die Bedeutung von Milchprodukten in der Ernährung und die Nährwertunterschiede zwischen ihnen und pflanzlichen Alternativen.
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Drucknummer: 117_S_1346
Sponsor: Sen. Baldwin, Tammy [D-WI]
Startdatum: 2021-04-22