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Adoption von Tieren aus Bundesforschung ermöglichen

Dieses Gesetz führt neue Regeln ein, die die Adoption von Tieren erlauben, die zuvor in der Forschung von Bundesbehörden eingesetzt wurden. Das bedeutet, dass Tiere, die nicht mehr für Studien benötigt werden, neue Zuhause in Tierheimen, Rettungsorganisationen oder bei Privatpersonen finden können, anstatt eingeschläfert zu werden.
Wichtige Punkte
Gesunde Tiere, die nicht mehr für die Bundesforschung benötigt werden, können zur Adoption freigegeben werden.
Das Gesetz legt fest, wer diese Tiere adoptieren kann: Tierheime, Tierrettungsorganisationen, Tierheime oder Privatpersonen.
Definitionen für Tierrettungsorganisationen, Tierheime und Tierheime werden bereitgestellt, um geeignete Unterbringungsmöglichkeiten für die Tiere zu gewährleisten.
Das Gesetz gilt nicht für Ratten und Mäuse, die in der Forschung verwendet werden.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_1378
Sponsor: Sen. Collins, Susan M. [R-ME]
Startdatum: 2021-04-27