Altersvorsorge-Unterstützung für Studierendenkredit-Rückzahler
Dieses Gesetz ermöglicht es Arbeitgebern, Studierendenkredit-Zahlungen als Beiträge zu Altersvorsorgekonten zu behandeln. Dadurch können Arbeitnehmer Arbeitgeberzuschüsse erhalten, auch wenn sie kein Bargeld direkt einzahlen. Ziel ist es, Personen mit Studierendenkrediten beim Aufbau von Altersvorsorge zu helfen, ohne die Kreditrückzahlung zu vernachlässigen.
Wichtige Punkte
Arbeitgeber können passende Beiträge zu den Altersvorsorgeplänen von Arbeitnehmern leisten, die Studierendenkredite zurückzahlen, als wären diese Zahlungen direkte Altersvorsorgebeiträge.
Personen, die Studierendenkredite zurückzahlen, können nun von Arbeitgeberzuschüssen zur Altersvorsorge profitieren, was zuvor nur für diejenigen galt, die direkte Bareinzahlungen auf ihre Altersvorsorgekonten vornahmen.
Die Änderungen betreffen verschiedene Altersvorsorgepläne, einschließlich 401(k), SIMPLE IRA, 403(b) und 457(b), was die Flexibilität und Zugänglichkeit für viele Arbeitnehmer erhöht.
Die Bestimmungen treten für Beiträge in Kraft, die für Jahre ab dem 31. Dezember 2021 geleistet werden.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_1443
Sponsor: Sen. Wyden, Ron [D-OR]
Startdatum: 2021-04-29