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Viehschutz: Keine Genehmigungen für Emissionen aus biologischen Prozessen

Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, Landwirte und Viehzüchter davor zu schützen, spezielle Genehmigungen für Gasemissionen wie Kohlendioxid oder Methan zu benötigen, die natürlicherweise aus biologischen Prozessen der Tierproduktion entstehen. Dies bedeutet, dass landwirtschaftliche Aktivitäten in diesem Bereich nicht mit zusätzlichen regulatorischen Anforderungen belastet werden, was sich auf die Lebensmittelpreise und die Betriebskosten der Bauernhöfe auswirken könnte.
Wichtige Punkte
Das Gesetz verbietet die Erteilung von Genehmigungen für Kohlendioxid-, Stickoxid-, Wasserdampf- oder Methanemissionen, die aus biologischen Prozessen der Viehproduktion resultieren.
Diese Änderung zielt darauf ab, die regulatorische Belastung für Landwirte und Viehzüchter zu verringern, was sich potenziell auf die Lebensmittelproduktionskosten auswirken könnte.
Dank dieses Gesetzes müssen Viehzüchter keine speziellen Genehmigungen für Gase beantragen, die ein natürliches Ergebnis ihrer Tätigkeit sind.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_1475
Sponsor: Sen. Thune, John [R-SD]
Startdatum: 2021-04-29