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Mehr Rechenschaftspflicht für Hochschulen bei Mitarbeiter-Vorfällen

Neue Vorschriften verlangen, dass Universitätspräsidenten und Vorstandsmitglieder persönlich Berichte über schwerwiegende Vorfälle mit Mitarbeitern überprüfen. Dies soll die Aufsicht erhöhen und sicherstellen, dass solche Angelegenheiten ernst genommen werden, ohne die Ermittlungen zu beeinflussen. Bürger können mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht in der Hochschulverwaltung erwarten.
Wichtige Punkte
Universitätspräsidenten und mindestens ein Vorstandsmitglied müssen jährlich alle Berichte über schwerwiegende Vorfälle mit Mitarbeitern überprüfen.
Die Überprüfung muss Sachverhalte, Schlussfolgerungen und verhängte Sanktionen umfassen, darf aber die Untersuchung selbst nicht beeinträchtigen.
Das Gesetz gilt für Vorfälle, die den Title IX-Koordinatoren gemeldet werden, was Diskriminierungs- und Belästigungsfälle einschließt.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_1487
Sponsor: Sen. Peters, Gary C. [D-MI]
Startdatum: 2021-04-29