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Gleicher Familienurlaub für Ehepaare beim selben Arbeitgeber

Dieses Gesetz beseitigt Beschränkungen für Familien- und Krankenurlaub für verheiratete Personen, die beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind. Dies bedeutet, dass Ehepartner nicht mehr eine gemeinsame Urlaubsgrenze teilen müssen, was ihnen mehr Flexibilität bei der Nutzung ihrer zustehenden freien Tage für Familienpflege oder medizinische Gründe gibt.
Wichtige Punkte
Verheiratete Personen, die für denselben Arbeitgeber arbeiten, können nun individuell den vollen Familien- und Krankenurlaub nehmen, ohne eine gemeinsame Grenze.
Das Gesetz erhöht die Flexibilität und den Zugang zu Urlaub für Familien, was die Pflege von Angehörigen oder die Bewältigung eigener Gesundheitsbedürfnisse erleichtert.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_1528
Sponsor: Sen. Ernst, Joni [R-IA]
Startdatum: 2021-05-10