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Gesetz zur Sicherheit von Primaten in Gefangenschaft: Handels- und Besitzverbot

Dieses neue Gesetz verbietet den Import, Export, Transport, Verkauf und Besitz lebender Primaten, wie Schimpansen und Affen, im zwischenstaatlichen und internationalen Handel. Ziel ist es, den Privatbesitz dieser Tiere einzuschränken. Ausnahmen gelten jedoch für lizenzierte Einrichtungen wie Zoos, Forschungseinrichtungen und Schutzgebiete, sofern diese strenge Auflagen erfüllen.
Wichtige Punkte
Der Handel und Privatbesitz der meisten Primatenarten ist nun verboten.
Bürger, die vor Inkrafttreten des Gesetzes Primaten besaßen, müssen diese registrieren und dürfen sie weder züchten noch verkaufen.
Ausnahmen gelten für lizenzierte Zoos, Forschungseinrichtungen und Schutzgebiete, die strenge Bedingungen einhalten müssen, einschließlich des Verbots des direkten Kontakts der Öffentlichkeit mit den Tieren.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_1588
Sponsor: Sen. Blumenthal, Richard [D-CT]
Startdatum: 2021-05-12